Eine tolle Hüpfburg mieten – das ist die absolute Attraktion auf der nächsten Kinderparty. Hüpfburg-Verleih

Wenn Du noch einen ganz besonderen Höhepunkt für Deinem Kindergeburtstag, Hochzeit oder für ein Kinderfest suchst, dann ist dies genau das richtige: Eine Hüpfburg kommt bei Deinen kleinen Kunden immer super an.

Endlich kann man nach Herzenslust springen und rutschen.

Auf unserem Modell “ Schloss“ können bis zu 8 – 10 Kinder gleichzeitig springen und toben. Zum Aufstellen benötigen wir nur eine ebene Fläche von 6 x 6 x 3,5 Meter.

Ob Kindergeburtstag, Einschulung, Firmen- oder Straßenfest, Hüpfburgen sind immer ein echter Kindermagnet.

Unsere hochwertigen Module sind für den professionellen Einsatz entwickelt und nach DIN EN 14960:2007-02 zertifiziert.

Bei uns erhältst Du immer saubere und gepflegte Hüpfburgen die sich sehen lassen können.

Die Aufsicht wird vom Kunden selbst übernommen.

Frag einfach nach unseren Top Tagespauschalen!

 

Extras

  • Seifenblasenmaschine 40.-€ inkl.1 Liter Flüssigkeit

Informationen Hüpfburgverleih

Hüpfburg “ Castle“ unser Prinz und Prinzessinnen Schloss!

  • Maße: 4,5m x 4,5m x3m
  • Platzbedarf: 6 x 6 x 3,5m

Preis

250.- € / Tag

für Privatanmietung inkl. MwSt. mit Selbstabholung und selbst Auf – und Abbau.

350.-€ / Tag

für Firmenanmietung netto /ohne MwSt. mit Selbstabholung und selbst Auf – und Abbau.

Lieferung und Aufbau gerne durch uns gegen Aufpreis möglich. Bitte einfach anfragen

Anfrage

  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
    Bitte geben Sie hier den gewünschten Tag an, an dem Sie das Event buchen möchten.
  • Bitte gib eine Zahl größer oder gleich 1 ein.

Hüpfburg Mietkonditionen

Allgemeine Bedingungen

Voraussetzungen für den sicheren Aufbau

Es wird eine ebene Fläche benötigt sowie ein Schutzkontakt-Stromanschluss mit 220V/ 16 Amp. und ein Anschlusskabel.

Wichtige Hinweise zur Benutzung

Der Mieter hat die Aufsichtspflicht. Unsere Attraktionen sind nur für Kinder geeignet und müssen über die gesamte Benutzung von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Bei unsachgemäßer Benutzung oder Verletzung der Aufsichtspflicht haftet für Sach- und Personenschäden ausschließlich der Mieter.
Hüpfen ist nur ohne Schuhe und ohne spitze Gegenstände gestattet.
Das Benutzen der Hüpfburg mit Speisen und Getränken ist verboten.

Sicherheit unserer Hüpfburgen

Unsere Hüpfburgen genügen der neuen EN 14960-Norm, die für Hüpfburgen in der Europäischen Union gilt.
Dies bedeutet unter anderem, dass unsere Attraktionen auf Sturzgefahr, Einklemmungsgefahr, Erstickungsgefahr und allgemeine Sicherheit überprüft wurden.

Wetterbedingte Absagen

Wetterbedingte Absagen (starker Regen oder Sturm) einen Tag vor der Veranstaltung können bei uns stornofrei vorgenommen werden.
Ansonsten werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
Die Hüpfburgen werden ausschließlich bei trockenem Wetter aufgebaut. Bei Regen oder nassem Boden werden die Hüpfburgen nicht vermietet!

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